Jährliche Erste Hilfe Einweisung nach Vorgabe MDK mit 2 Unterrichtsstunden

Qualität und Qualitätssicherung haben in der ambulanten und stationären Pflege einen hohen Stellenwert. Der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) prüft die Einhaltung der jährlichen Fortbildungspflicht für Pflegefachkräfte von mindestens acht Fortbildungsstunden gem. Ergänzung zum Rahmenvertrag nach §132 SGB V. Diese Fortbildungspflicht gilt für alle Pflegekräfte und nicht, wie oftmals vermutet, nur für einen Teil je Einrichtung. Im Rahmen der MDK-Qualitätsprüfung müssen Pflegedienste auch nachweisen, dass Ihre Pflegekräfte regelmäßig in Erster Hilfe geschult werden und verbindliche Regelungen für das Verhalten in Notfällen existieren. Vor allem Wiederbelebungsmaßnahmen werden als wichtiger Bestandteil einer Fortbildung gefordert.
Die Kosten für die Schulung werden nicht von der Berufsgenossenschaft übernommen. Die Kostenübernahme nach DGUV-Vorschrift wird lediglich für die Aus/-Fortbildung für Ersthelfer Betriebe von anteilig 10% der Belegschaft übernommen. Diese Qualifizierung ist als Ganztagesschulung mit 9 Unterrichsstunden angelegt.
Dauer: | 2 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten | |
Inhalte: | Notfallmaßnahmen bei der Herz-Lungen-Wiederbelebung | |
Gebühr: | 20,00 Euro/ Teilnehmer | |
Quelle: | Erhebungsbogen stationäre Einrichtungen, MDK, Punkt 6.13-a, M/T34/B |
Unser Service
Inhouse-Lehrgänge: | Gerne führen wir die Schulung auch bei Ihnen direkt in Ihrer Einrichtung durch. Sprechen Sie uns an. |
Zertifikat: | für jeden Teilnehmer |